Sie wollen sich im Güterkraftverkehr selbstständig machen oder ein bereits bestehendes Unternehmen übernehmen? Und Sie setzen Fahrzeuge ein, deren zulässiges Gesamtgewicht einschließlich Anhänger mehr als 3,5 Tonnen beträgt?
Dazu benötigen Sie die Erlaubnis (bzw. EU-Lizenz) der örtlich zuständigen Verkehrsbehörde. Als Besitzer der Bescheinigung der fachlichen Eignung für den Güterkraftverkehr gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 bieten wir Ihnen unsere Dienste als externen Verkehrsleiter an und betreuen Sie bayernweit. Ab einer Anzahl von zwei Fahrzeugen ist auch eine bundesweite Betreuung möglich. Von der Existenzgründung bis hin zum Lizenzierungsprozess stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite.
Dazu benötigen Sie die Erlaubnis (bzw. EU-Lizenz) der örtlich zuständigen Verkehrsbehörde. Als Besitzer der Bescheinigung der fachlichen Eignung für den Güterkraftverkehr gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 bieten wir Ihnen unsere Dienste als externen Verkehrsleiter an und betreuen Sie bayernweit. Ab einer Anzahl von zwei Fahrzeugen ist auch eine bundesweite Betreuung möglich. Von der Existenzgründung bis hin zum Lizenzierungsprozess stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite.